Archiv für Mai 2009
Arbeitnehmer – Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Befreien kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht, wer in drei aufeinander folgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG ; derzeit 48150Euro) brutto verdient und auch im folgenden Jahr vermutlich darüber verdienen wird.
Zum Jahresarbeitsentgeld zählen alles Zahlungen die regelmäßig jedes Jahr gezahlt werden. Überstunden, die beispielsweise regelmäßig anfallen, können dann berücksichtig werden, wenn ein Teil dieser z.B: pauschal abgegolten wird (Beispiel x Stunden 1000 Euro und dies regelmäßig)
Hinzu kommen aber regelmäßig anfallende Erfolgsbeteiligungen, 13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihachtsgeld.
Nicht hinzugezählt werden z.B. Familienzuschläge.
Eventuelle Provisionen werden auch dann berücksichtigt, wenn Sie schwankend sind, es würde dann ein durchschnitt ermittelt werden.
Pauschalversteuerte Zuschüsse des Arbeitgebers, z.B: Fahrtkostenzuschuss zählen genauso wenig zum Jahresarbeitsentgeld wie eine mögliche Arbeitnehmersparzulage.
Beiträge zu Direktversicherungen sind ebenfalls abzuziehen und senken das Bruttoeinkommen, hier ist also in Einzelfällen Vorsicht geboten, wenn man erst versicherungsfrei ist und sein Bruttoeinkommen durch eine betriebliche Altersvorsorge senkt. Dadurch könnte man wieder versicherungspflichtig werden bzw. könnte die JAEG unterschrittenw erden, so dass unter dem Strich keine Ersparnis mehr gegeben ist.
Sollten jemand als Arbeitnehmer diese Tatbestände noch nicht erfüllt haben, es aber absehbar ist, dass dies in Kürze geschehehen wird, so ist zu empfehlen, eine Krankenkasse zu wählen, die gute Wahltarife anbietet, so lassen sich im Jahr bis zu 1200 Euro zusätzlich sparen, diese Ersparnis könnte man dann in eine leistungsstarke Krankenzusatzversicherung investieren und sobald die JAEG dreimal überschritten wurde, lässt sich diese Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Vollversicherung umwandeln, ohne dass dabei effektiv Mehrkosten entstehen.
Sobald das Einkommen dann dreimal über der JAEG lag, kann problemlos der Wechsel in die Krankenvollversicherung erfolgen, die Krankenzusatzversicherung kann dann problemlos gekündigt werden.
Zahnversicherung und angeratene Behandlung
Gute Zähne möchte jeder haben. Viele tun auch etwas dafür, indem Sie ihre Zähne pflegen und regelmäßig den Zahnarzt zur prophylaktischen Untersuchung aufsuchen. Ein Großteil der Menschen hat Angst vor dem Zahnarzt und geht ungern zur Untersuchung. Eine Zahnersatzmaßnahme wird so sehr wahrscheinlich, wenn dann doch mal der Zahnarzt aufgesucht werden muss.
Während die meisten Menschen den Bedarf erkennen und wissen, dass die gesetzliche Kasse kaum noch Leistungen für Zahnersatz erbringt, gibt es auch Menschen, die sich darum nicht schweren. Viele Personen der ersteren Gruppe schließen aus diesem Grund eine Zahnversicherung ab, da ihnen bewusst ist, dass sie die Kosten zum Großteil später selbst übernehmen müssen.
Leider gibt es auch viele Menschen, die entweder nicht aufgeklärt wurden oder die einfach den Bedarf für eine Zahnversicherung bei sich nicht sehen. Diesen Bedarf sehen viele oft erst dann, wenn ihnen der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan für eine Zahnersatzmaßnahme präsentiert und sie merken, dass ihre gesetzliche Krankenkasse davon fast nichts bezahlt.
Schnell ist man dann bereit eine Zahnversicherung abzuschließen. Doch viel bringt das nicht, denn eine Zahnversicherung übernimmt niemals die Kosten einer bereits angeratenen Behandlung. Egal, was der Zahnarzt, der Versicherungsvertreter oder sonst jemand aus dem Bekanntenkreis sagt, wirkliche keine Zahnversicherung leistet für einen bereits eingetretenen Leistungsfall.
Nicht einmal eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet hier, wohl aber ermöglichst sie vielen Menschen mit schlechten Zähnen zumindest für die noch vorhandenen Zähne einen Versicherungsschutz zu erhalten. Oft ist es so, dass sobald jemand erfährt, dass er, wenn vom Zahnarzt eine Behandlung angeraten wurde, nicht schnelle eine Zahnversicherung abschließen kann, um sich diese Behandlung bezahlen zu lassen.
Das geht einfach nicht und der gesund Menschenverstand sollte es einem schon sagen, dass eine Versicherung, die dies tun würde sehr schnell Insolvenz anmelden müsste. Denn alle Personen mit schlechten Zähnen und angeratener Behandlung würden sich dann ihre Behandlung von dieser Zahnversicherung erstatten lassen wollen.
Viele sehen ja bereits im Urlaub, dass wenn ein “All You can Eat” Buffet aufgebaut ist, vor allem der Deutsche (und ich bin selbst einer) hier nur allzugern zugreift, bis es nicht mehr kann. Ist der Preis dafür zu niedrig, lohnt sich das ganze für das Restaurant bzw. Hotel nicht.
Ist der Preis etwas höher für dieses Buffet, werden vor allem die Wenigesser sich zweimal überlegen, ob sich dieses Buffet überhaupt für sie lohnt, andernfalls zahlen sie lieber ein Einzelmenü aus eigener Tasche.
Genauso ist es bei einer Zahnversicherung, nur dass hier finanziell gesehen kaum ein “Sättigungsgefühl” eintreten wird. Würde eine Zahnversicherung alles bezahlen, so müsste der Beitrag dementsprechend hoch sein, so dass sich Personen mit guten Zähnen überlegen, ob es nicht günstiger für sie wäre, das Geld zu sparen und eine Zahnersatzmaßnahme aus eigener Tasche zu bezahlen.
Zwar muss beispielsweise eine gesetzliche Krankenkasse für bereits vor dem Beginn der Mitgliedschaft eingetretene Leistugnsfälle bezahlen, dafür steht hier auch stets nur das einfachste Leistungsniveau zur Verfügung. Genauso wird es bei einem “All you can eat”-Buffet, sofern der Preis niedrig ist, vor allem viele Sättigungsbeilagen geben und von teuren Speisen eher weniger, damit die Mischkalkulation für den Anbieter aufgeht.
Aus diesem Grund sollte man eine Zahnversicherung frühzeitig abschliessen, wenn die Zähne noch gesund sind, bzw auch gerade wieder saniert sind. Das Argument, “nun sei ja alles gemacht” ist insofern quatsch, da man im späteren Leistungsfall wieder ohne Zahnversicherung darsteht und sich über die Zahnversicherung beschwert, die wieder nicht bereit ist für die Kosten aufzukommen.
Autor: Daniel Steinberger
Skandinavien als Vorbild
Das deutsche Gesundheitssystem steht finanziell vor der Pleite und eine Gesundheitsreform jagt die nächste. Reform im Sinne der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung heisst im Prinzip immer: Leistungskürzung und Beitragsanhebung.
Schon heute steht den gesetzlichen Krankenkassen pro versichertem Mitglied nur ein Beitrag von etwa 5 Euro im Jahr zur Verfügung, um Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Krankenkassen in Deutschland haben insbesondere nach Einführung des Gesundheitsfonds noch weniger Interesse überhaupt aktive und finanzielle aufwändige Vorsorge zu betreiben, denn Krankenkassen erhalte für kranke Personen wesentlich mehr Geld aus dem finanziellen “Topf” als sie für gesunde Personen erhalten. Weitere Ausgaben für die Gesundheit würden im Umkehrschluss aus Sicht einer einzelnen Krankenkasse dazu führen, dass die zugewiesenen Beiträge weiter sinken würde. Wie absurd.
Das finnische System stand ähnlich vor dem finanziellen Kollaps wie das deutsche, doch dort wurde radikal gehandelt. Das Schlüsselwort heisst “Priorisierung” und hat nun, 3 Jahre nach der Einführung zu einer enormen finanziellen Verbesserung und Kostensenkung geführt. Einhergehend mit einer sogar gesünderen Bevölkerung.
Das Problem am deutschen gesetzlichen Gesundheitssystem ist das, dass ein Großteil des zur Verfügung stehenden Geldes für Personalkosten verwendet werden muss. Das teuerste Personal sind nunmal Ärzte. Insbesondere das Hausarztprinzip der gesetzlichen Krankenkassen verschlimmert diese Problem noch, statt dass es die Kosten senkt.
Da Ärzte von der gesetzlichen Krankenkassen stets eine feste Kopfpauschale erhalten, egal wie oft ein Patient vorstellig wird, ist es nur logisch, dass ein Hausarzt einen Patienten nur all zu gern an einen Facharzt “abschiebt” der ebenfalls seine Pauschale dafür erhält. Normalerweise soll der Haussarzt dies nur in absoluten Notfällen tun, um die höheren Kosten des Facharztes zu sparen, in der Praxis funktioniert dies aber nicht.
In Finnland hingegen ist so etwas gar nicht möglich, denn dort wird die Ressource “Arzt” sehr sparsam eingesetzt. Die Vorarbeit erlediegn Krankenschwestern, die nach einer Checkliste die Prioritäten bei der Vergabe der Arzttermine ermitteln. Was sich auf den ersten Blick für uns Deutsche sehr eigenartig und wenig human anhört, hat auf der anderen Seite für alle Personen Vorteile.
Denn kleine “Erkrankungen”, für die nicht unbedingt eine teure Behandlung beim Arzt notwendig ist, können ebenfalls von fachlundigem Personal , wie einer Krankenschwester betreut werden. Zudem steht wirklich kranken und bedürftigen Personen wesentlich eher ärztliche Hilfe zur Verfügung, da diese nicht von Personen ausgenutzt wird, bei der die ärztliche Behandlung weniger wichtig gewesen wäre.
Die Ersparnisse durch diese “Priorisierung” der Patienten ist enorm. Das eingesparte Geld wiederum steht der Prophylaxe zur Verfügung. Zudem sparen Vorsorgeuntersuchungen weiteres Geld, da Krankheiten erkannt werden, bevor eine wesentlich teurere Behandlung überhaupt notwendig wird.
Schwächen hat das skandinavische System sicher auch, nur ist es wesentlich transparenter als das deutsche Gesundheitssystem. Zudem bekommen wirklich Kranke und Bedürftige Personen aufgrund der freien Ressourcen schneller eine Behandlung, auch wenn weniger Kranke nun vielleicht länger warten müssen.
Es ist ja nicht so, dass Personen, die krank sind keine Hilfe erhalten, ihnen steht es ja frei, eine Behandlung selbst zu bezahlen. Dadurch, dass in diesem System Geld gespart wird, sinken des weiteren auch die BEiträge zur Krankenversicherung. Mit dem gesparten Geld kann ein jeder privat vorsorgen und sich z.B. über den Abschluss einer Zahnversicherung oder einer Krankenhauszusatzversicherung den zusätzlichen Schutz holen, den er möchte. Wichtig ist, dass die wirklichen Bedürftigen und Kranken besser versorgt sind. Für gesunde Menschen heisst es eben “Selbstinitiative” und Vorsorge. Was beispielsweise bedeutet, frühzeitig einen passenden zusätzlichen Versicherungsschutz zu beantragen.
Das finnische System ist sicherlich besser als das deutsche Gesundheitssystem, denn dieses ist langfristig in keinster Weise finanzierbar. Innerhalb der nächsten 20 Jahre müssten sich bei der derzeitigen demographischen Entwicklung die Beiträge verdoppeln oder eben die Leistungen halbieren, wenn man in seiner jetzigen Form an dem System festhalten wollte. Keine guten Aussichten.
Zahnversicherung – sinnvoll bei Kindern
Zahnersatz hin oder her- Zahnersatz wird früher oder später ein Thema, denn irgendwann kann auch bei viel Pflege und Prophylaxe nichts mehr für den Erhalt getan werden und ein Zahnersatz in der unterschiedlichsten Variation ist gefragt.
Ok, aber auch bei Kindern. Was brauchen die sich heute Gedanken über Zahnersatz zu machen. Wenn das irgendwann einmal ein Thema wird, ist es doch sinnvoller lieber monatlich ein paar Euro anzusparen, um später den Zahnersatz vom angesparten Kapital und den verdienten Zinsen zu bezahlen. Na klar, das macht durchaus Sinn und würde dies jeder beherzigen, keine Fragen, dann wäre eine Zusatzversicherung Zahnersatz bei Kindern kein Thema und völlig fehl am Platze.
Nicht ganz, denn Erkrankungen können dazu führen, dass auch Minderjährige bereits teuren Zahnersatz benötigen. Zwar zahlt die Krankenkasse hier wesentlich mehr als bei Erwachsenen, aber trotzdem bleibt die Regelversorgung das Maß aller Dinge. Wer in solchen Fällen auch Implantate haben möchte, der kann unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben. Da diese mehrere tausend Euro kosten können, ist es fraglich, ob bei der Ansparvariante bereits genügend Kapital vorhanden wäre.
Davon mal abgesehen kostet eine Zusatzversicherung Zahnersatz für Kinder in einer guten Variante wie der Barmenia ZG Zahnzusatzversicherung auch wirklich nur einen minimalsten Betrag, da das Risiko des Zahnersatzes selbst bei Kindern finanziell ausgerechnet im Centbereich liegt.
Anders sieht es mit der Kieferothopädie aus, denn hier bestehen durchaus große Lücken in der gestezlichen Krankenversicherung. Da auch Kinder nicht gern mit einem “Metallkäfig” im Mind rumlaufen möchten, sind Mehrkosten für ästhetisch aussehende Zahnspangen sowieso selbst zu bezahlen. Das kann ins Geld gehen, es sein denn man hat hier doch vorgesorgt und zwar in Form einer Zahnversicherung für Kinder.
Die Tarife Arag Z100 und die CSS Zahnzusatzversicherung mit dem fexi-Tarif sind hier empfehlenswert. Denn die Leisten auch bei kieferorthopädie, kosten zwar etwas mehr als eine reine Zusatzversicherung für Zahnersatz, doch gerade diese Zahnversicherungen machen auch bei Kindern Sinn.
Außerdem animieren sie das Kind bzw. den Jungendlichen auch Zahnprophylaxe zu betreiben, denn die Kosten einer Prof. Zahnreinigung werden von diesen Tarifen erstattet.
Leistungen für hochwertige Zahnfüllungen sind ebenfalls ein Thema bei Kindern und Jugendlichen, denn während ein klassischer Zahnersatzm wie eine Zahnkrone oder Zahnbrücke in den seltensten Fällen bei Kindern benötigt wird, kann Karies dazu führen, dass Zahnfüllungen benötigt werden. Wer hier nicht auf die einfachen Regelformen aus Amalgam zurückgreifen möchte, der kann durch Abschluss einer Zahnversicherung wie der Arag Z100 oder der CSS Zahnzusatzversicherung für seine Kinder relative günstig vorsorgen.
Wer einmal nachdenkt, wieviel Geld man für unnützes Spielzeug verplempert, der sollte durchaus über die Anschaffung einer guten Zahnversicherung für seine Kinder nachdenken.
CSS Zahnzusatzversicherung besser als Central prodent Zahnversicherung
Die schweizer CSS Zahnzusatzversicherung ist eine der besten Tarife für eine Zahnversicherung überhaupt. In einem Zahnzusatzversicherung Vergleich der *Zeitschrift Finanztest* schnitt die CSS Zahnzusatzversicherung zwar hervorragend ab, doch wurde im gleichen Test die Central prodent als Testsieger mit einer zwar nur geringfügig, aber besseren Testnote ausgezeichnet als die CSS Zahnzusatzversicherung.
Ein solcher Zahntzusatzversicherung Vergleich zeigt nur allzugut, wie sehr man diesen manipulieren könnte, wenn man es wollte. Zwar ist die Central prodent eine überaus hevorragende Zahnversicherung. Doch wurden in diesem Test Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie nicht berücksichtigt. Die Central prodent Zahnversicherung sieht zwar mit 90% den höchsten Erstattungssatz vor, doch ist dies auch von der CSS Zahnzusatzversicherung erreichbar, sofern das Bonusheft vorhanden ist.
Die Central prodent Zahnversicherung hat zudem Summenbegrenzungen in den ersten 6 Jahren, während die CSS Zahnzusatzversicherung keine anfänglichen Summenbegrenzungen nach der 8-monatigen Wartezeit vorsieht.
Die CSS Zahnzusatzversicherung bildet zwar keine Alterungsrückstellungen, aber so oder so ist die CSS Zahnzusatzversicherung noch einen hohen Betrag günstiger als die Central prodent Zahnversicherung. Für eine Wurzelbehandlung oder eine Behandlung gegen Parodontitis kommt die Central prodent Zahnversicherung darüber hinaus auch nicht aus. Des Weiteren werden von der Central prodent zwar 90% der Kosten für Kunststofffüllungen erstattet, doch der Betrag pro Füllung ist im Gegensatz zur CSS Zahnzusatzversicherung maximiert, die darüberhinaus auch 100% für diese und viele andere Behandlungen übernimmt.
Die Liste konnte so fortgeführt werden. Fakt ist, dass der Verbraucher bei einem Zahnzusatzversicherung Vergleich genau aufpassen sollte, welche Leistungskriterien überhaupt untersucht wurden, denn es ist nicht alles “gold was glänzt”.
