Archiv für August 2009
Zahnversicherung oder Sparplan
Viele Gegner der privaten Zahnversicherung argumentieren gegen den Abschluss einer Zahnversicherung damit, dass sie sagen, das Geld welches die Zahnversicherung monatlich kosten würde, könnte man ebenso gut auf das Sparbuch oder einer Alternativanlage sparen und hätte im Alter genügend Geld, um einen dann notwendigen Zahnersatz zu bezahlen.
Von ungefähr kommt dieses Argument natürlich nicht, denn tatsächlich kostet eine gute Zahnversicherung im Monate um die 15-25 Euro. Würde man nur 15 Euro zu einem Zinssatz von 4% pro Jahr auf 20 Jahre anlegen, so hätte man ein Sparguthaben von über 7100 Euro zusammen.
Von diesem Geld sollte sich ein teurer Zahnersatz sicherlich bezahlen lassen. Doch was die Gegener der Zahnversicherung dabei vergessen, ist die Tatsache, dass Krankheit, Unfall und andere unvorhergesehene Ereignisse dazu führen können, dass ein Zahnersatz bereits nach wesentlich weniger als 20 Jahren notwendig werden könnte.
Gerade junge Menschen haben bei einem Sparplan gegenüber einer Zahnversicherung gravierende Nachteile:
Zum einen würden die wenigsten Personen wirklich das Geld sparen und erst für einen späteren Zahnersatz verwenden, zum anderen hätte man bei einem Leistungsfall nach bereits 2-3 Jahren nicht das nötige Geld zusammen, um die Zahnersatzmaßnahme davon zu bezahlen.
Alternativ könnte man in so einem Fall statt der Zahnversicherung natürlich auch einen Kredit aufnehmen, um die Kosten der Zahnersatzmaßnahme davon zu bezahlen, doch auch hier können wieder Probleme auftreten:
Zum einen bekommt nicht jeder junge Mensch unbedingt einen Kredit, zum anderen kostet dieser hohe Zinsen. Die Frage bleibt dann, ob die Alternative, eine Zahnversicherung abzuschließen nicht sogar wesentlich günstiger gewesen werden.
Da es für die meisten Personen absehbar ist, dass ein Zahnersatz irgendwann nötig wird, sollte die Variante Zahnversicherung gewählt werden. Denn tritt ein Schaden frühzeitig ein, so leistet die Zahnversicherung. Tritt ein Leistungsfall erst später ein, so leistet die Zahnversicherung ebenfalls. Selbst wenn man in den ganzen Jahren bis dahin keinen Zahnersatz benötigt hat, so konnte man sich die Jahre beruhigt zurücklehnen und wusste, dass die Zahnversicherung für die Kosten von teurem Zahnersatz aufkommen würde.
Eine gute Zahnversicherung erstattet darüber hinaus auch in leistungsfreien Jahren die Kosten für Prophylaxemaßnahmen. Werden diese regelmäßig in Anspruch genommen, so ist im Endeffekt effektiv für die reine Absicherung des Zahnersatzes kaum etwas zu zahlen gewesen.
Davon profitieren alles Versicherten, denn mit einer solchen Zahnversicherung kann sich jeder teuren Zahnersatz leisten. Dies mit absoluter Gewissheit und ohen jahrelang sparen zu müssen.
Wer reich ist, benötigt natürlich keine Zahnversicherung, doch alle anderen sollten auf jeden Fall darüber nachdenken. In keinem Fall lohnt sich eine Zahnversicherung, die generelle Begrenzungen vorsieht oder sich nur an den geringen Kassenleistungen orientiert.
Für einen solchen Fall haben die Gegner der Zahnversicherung natürlich recht. Denn das Argument, dass ein teurer Leistungsfall auch frühzeitig abgedeckt wäre, zieht bei einer Billig-Zahnversicherung nicht. Wird hier nach kurzer Zeit ein teurer Zahnersatz, z.B. ein Implantat benötigt, so ist der Versicherungsnehmer einer solchen schlechten Zahnversicherung trotzdem nicht hinreichend geschützt, da eine solch schwache Zahnversicherung nicht ausreichend leistet. Für gute Zahnversicherungen gilt dies hingegen nicht.
Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbarem Zahnersatz
In den Antragsfragen der meisten Zahnzusatzversicherungen wird nicht nur nach einer angeratenen Behandlung und fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt, oft werden auch ein herausnehmbarer Zahnersatz, also Prothesen dem Status “fehlend” gleichgesetzt.
Personen, die also Zähne durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt haben, sind in der Regel im Nachteil, wenn es um en Erhalt einer Zahnzusatzversicherung geht.
Nur wenige Zahnzusatzversicherungen fragen nicht nach herausnehmbarem Zahnersatz. Ein Beispiel hierfür ist z.B. die Central prodent , welche zwar den Bereich Zahnbehandlung nicht abdeckt, dafür aber zu den leistungsstärksten Tarifen gehört, wenn es um hochwertigen Zahnersatz geht. 90% vom Rechnungsbetrag erstattet die Central Prodent Zahnzusatzversicherung beispielsweise für Implantate und Inlays.
Kein Wunder also, dass die Zahnzusatzversicherung Central Prodent auch von zahlreichen Testzeitschriften mit Bestnoten bewertet wurde.
Auch für Kunststofffüllungen erbringt die Central prodent Zahnzusatzversicherung eine Erstattung von 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag.
Grundsätzlich können fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag von 5 Euro pro Zahn und Monat mitversichert werden, sofern eine Behandlung bei Antragstellung medizinisch nicht angeraten wurde.
Im Antrag wird nur nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen (außer Weisheitszähnen, Lückenschluss und Milchzähnen) gefragt, insofern ist diese Zahnzusatzversicherung auch für Personen mit Zähnen versicherbar, die durch eine herausnehmbare Prothese ersetzt wurde.
Personen allerding, die bereits im Rentenalter sind und einen herausnehmbaren Zahnersatz besitzen bleibt nur der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Eine solche Zahnversicherung erstattet bis zu 80% bezogen auf den Rechnungsbetrag.
Abgebrochener Zahn – Zahnzusatzversicherung
Äusserst ärgerlich ist es, wenn man gerade eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und kurz darauf bricht einem der Zahn ab. Denn in der Regel sind bei jeder leistungsstarken Zahnzusatzversicherung Wartezeiten einzuhalten, die 8 Monate nach Versicherungsbeginn anlaufen.
Es ist in einem solchen Fall zu überlegen, wobei der Zahna abgebrochen ist, denn bei Unfällen verzichtet fast jede Zahnzusatzversicherung auf die anfängliche Wartezeit.
Bricht ein Zahn hingegen beim Einnehmen der Mahlzeiten ab, so fällt dies leider nciht unter die Definition “Unfall”, folglich hat dies auch keine Auswirkung auf den Wegfall der Wartezeiten.
In einem solchen Fall wäre es nicht wenig sinnvoll, wenn die Zahnersatzmaßnahme ersteinmal provisorisch versorgt würde. Nach Ablauf der 8-monatigen Wartezeit könnte dann eine anständige und langfristige Zahnersatzmaßnahme folgen. Denn für diese Zahnersatzmaßnahme, welche mindestens 8 Monate nach Versicherungsbeginn begonnen würde, würde auch eine Zahnzusatzversicherung leisten.
Wem also das Missgeschick passiert und sich einen Zahn abbricht, ausser durch Unfall, während der Wartezeiten, könnte die Zahnersatzmaßnahme, sofern dies medizinisch möglich ist, noch einige Monate hinauszögern.
