Archiv für September 2009
Union und FDP für mehr Eigenverantwortung im Gesundheitssystem
Die neue Bundesregierung wird die private Krankenversicherung stärken, da die künftigen Regierungsparteien Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Wettbewerb groß geschrieben werden. Auch Zusatzversicherungen im Gesundheitssystem werden dadurch gefördert, da beide Parteien die Bürger im finanziell entlasten wollen und damit auch einen größeren Stellenwert der individuellen Wahlmöglichkeiten einräumen.
Der Gesundheitsfonds wird insbesondere von der FDP abgelehnt, da dieser die “Weichen in Richtung Staatsmedizin und Einheitsversorgung gestellt hat”. Die Bürger sollen dagegen durch Abschaffung des Fonds zur Finanzierung der Krankenversicherung auch die Möglichkeit haben wieder von günstigeren Beitragssätzen zu profitieren, da diese nicht länger vom Staat fest gechrieben sind.
Besonders die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit die private Krankenversicherung durch vom Staat erschwerte Aufnahmebedingungen benachteiltigt wurde, soll in Zukunft beseitigt werden.
Auch wer beim privaten Krankenvollversicherung Vergleich feststellt, dass die private Krankenvollversicherung nicht in Frage kommt, profitiert von der neuen Gesundheitspolitik, da die Einheitskasse für alle Bürger kein Thema für Union und FDP ist.
Das bedeutet aber nicht, dass sozial schwache jetzt benachteiligt werden im Vergleich zu vorher. Die schwarzgelbe Bundesregierung die Absicherung des Krankheitsfalls und einer medizinischen Grundversorgung gesichert ist, indem der Staat dafür gewisse Absicherungsrahmen bestimmt. Für Personen, die sich die notwendige Krankenversicherung nicht leisten können sollen staatliche Zuschüsse erhalten.
Vieles spricht dafür, dass Bundeskanzlerin Merkel zumindest mittelfristig ihren Widerstand gegen eine Abschaffung des Gesundheitsfonds aufgeben wird, da auch die Mehrheit der prominenten Unionspolitik für eine Abschaffung des Fonds eintritt und die FDP dies konsequent fordert.
Mit der Beseitigung des vom Staat fest gelegten einheitlichen Beitragssatzes, kann auch der in der gesetzlichen Krankversicherung versicherte Bürger wieder von geringeren Beitragssätzen profitieren. Insbesondere jüngere Versicherungsnehmer können dann bei bestimmten Krankenversicherungen Geld sparen, dass dann beispielsweise für eine Zahnzusatzversicherung ausgegeben werden kann.
Achtung! – Neues Antragsformular ab 1.11. bei der CSS Zahnzusatzversicherung
Die CSS Zahnzusatzversicherung verschärft ihre Annahmerichtlinien. Auf dem neuen Antragsformular, welches zum 1.11.2009 das alte Antragsformular ablöst, werden genauere Gesundheitsfragen als bisher gestellt.
So wird z.B. gefragt, wann der letzte Zahnarztbesuch stattfand und ob Zahnersatz vorhanden ist, der älter als 10 Jahre alt ist. Wäre dies der Fall, so ist ein ausführlicher Befundbericht seitens des Zahnarztes notwendig. Dies erschwert natürlich eine Annahme und kann zur Ablehnung seitens des Versicherers führen.
Das neue Antragsformular wurde sicherlich eingeführt, weil dies schlechte Risken aus dem Tarif fernhalten soll. Interessenten der CSS Zahnzusatzversicherung sollten eine Antragstellung also nicht weiter verzöhern. Insbesondere bei denjenigen, bei denen der letzte Zahnarztbesuch länger zurückliegt, sollte einen Antrag noch bis Mitte Oktober 2009 stellen, um eine Ablehnung bei der CSS Zahnzusatzversicherung ncht zu riskieren.
Aus diesem Grund sollte keine Zeit verloren werden, andernfalls bleiben möglicherweise nur schlechtere oder teurere Zahnzusatzversicherungen übrig.
Zahnversicherungen für Kieferorthopädie
Nichte jede Zahnversicherung ist auch für Kinder geeignet, denn gerade Kinder haben besondere Bedürfnisse. Während Behandlungen für Kieferorthopädie bei Erwachsenen eher die Ausnahme sind, ist dies bei Kindern umso wichtiger.
Eine Zahnversicherung mit Kieferorthopädischen Leistungen ist aus diesem Grund bei Kindern verhältnismäßi hochpreisiger als entdprechende Tarife ohne Absicherung für Kieferorthopädie.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Kieferorthopädischen Behandlung nur die Kosten, sofern ein bestimmter Indikationsgrad vorliegt. Kieferfehlstellungen sind in verschiedene Stufen einzuteilen. Erst ab der 3. von 5 Stufen ist überhaupt eine Leistung der Krankenkasse zu erwarten und dies auch nur bei Kindern und Jugendlichen, bei denen die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat. Zudem beziehen sich die Leistungen der Krankenkasse nur auf die einfachste Regelversorgung.
Unsichtbare und ästhetisch aussehende Zahnspangen gehören nicht zu diesem Leistungsspektrum. Eine Zahnversicherung, die auch für Mehrkosten einer höherwertigen kieferorthopädischen Behandlung aufkommt, wäre hier sinnvoll.
Auch hier ist wieder Vergleichen angesagt, denn oft zahlt eine Zahnversicherung auch mit Kieferorthopädischen Leistungen nur dann, wenn die Krankenkasse gar nicht vorleistet. Ein Tarif wie die CSS Zahnversicherung ist dad eutlich empfehlenswerter, leider auch ein paar Euro teuerer pro Monat. Für 13,04 Euro im Monat wären auch Mehrkosten für hochwertige Kieferorthopädie erstattungsfähig in den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen 2-3, wenn die Krankenkasse eine Leistung vorsieht.
In den KIG Stufen 1 und 2, sowie bei Erwachsenen werden 80% einer kieferorthopädischen Behamdlung bei medizinischer Notwendigkeit durch die genannte Zahnversicherung erstattet.
Auch außerhalb der Kieferorthopädie ist eine Zahnversicherung für Kinder insofern interesssant, dass Kunsstofffüllungen und eine Reihe hochwertiger Prophylaxeleistungen erstattet werden, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Des Weiteren werden ohne Begrenzun bis zu 90% der Kosten für Zahnersatz, also Implantate, Kronen und Brücken inklusive aller anfallenden und vorbereitenden Nebenkosten erstattet. Ein hohes Kostenrisiko existiert für den Inhaber einer guten Zahnversicherung dann nicht mehr, früher oder später wird Zahnersatz hingegen für fast jeden zur Realität. Die Rechnung kann hier extrem hoch sein.
Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG + Heilpraktikerversicherung
Ein umfassender Zusatzversicherungsschutz wird bei gesetzlich Versicherten in immer stärkeren Maße nachgefragt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nehmen nach und nach in allen Bereichen der medizinischen Versorgung ab.
Besonders betroffen von diesen Sparmaßnahmen sind die Bereich Zahnersatz, sowie die ambulante ärztliche Versorgung. Gleichzeitig entdecken immer mehr Menschen den Sinn und die Wirksamkeit von Naturheilverfahren. Trotzdessen, dass eine Behandlung beim Heilpraktiker mit Naturheilverfahren oder eine Medikation mit Naturheilmitteln nicht einmal teurer sein muss als schulmedizinische Alternativen, sind diese Leistungen leider oftmals nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung inbegriffen.
Eine gute Heilpraktikerversicherung schafft hier Abhilfe. Bereits für wenige Euro im Monat kann der Kassenversicherte durch diese Zusatzversicherung umfangreiche Naturheilverfahren absichern.
Die Barmenia Krankenversicherung bietet hier eine gute Alternative. Kombiniert man diese Heilpraktikerversicherung mit der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG, so erhält man einen umfangreichen und wichtigen Versicherungsschutz bezüglich der natürlichen medizinischen Versorgung, gleichzeitig braucht man keine teuren Zahnersatzmaßnahmen mehr zu scheuen.
Eine gute Heilpraktikerversicherung erstattet bis zu 1250 Euro pro Jahr für umfangreiche Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis. Einge gute Zahnversicherung, wie die Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG erstattet 80 – 100% der Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Dazu zählen neben Kronen und Brücken auch Inlays und Implantate.
Sicherlich lässt sich der Versicherungsschutz durch die Hinzuwahl weiterer Bausteine ausweiten. Doch hier muss natürlich individuell entschieden werden, welche Ausgaben sinvoll sind und welche nicht. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt fast immer, das es nur eine Frage der Zeit ist, wann eine teurer Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig wird. Zudem können die Kosten hier viele tausend Euro betragen, eine Summe, die eben nicht aus der Portokasse zu bezahlen ist.
