Archiv für November 2009
Zahnzusatzversicherung nicht nur für Zahngesundheit
Dass Krankheiten meistens nicht auf ein Segment des Körpers begrenzt sind und andere Leiden nach sich ziehen bzw. diese begünstigen können, zeigt auch die (zahn)medizinische Forschung. So sind bakterienbedingte Entzündungen im Mundbereich, wie z. B. bei der Parodontitis, nicht nur auf den Mund gegrenzt, sondern geraten über die Blutgefäße auch in den übrigen Körper und sind sogar oft eine Ursache für Schlaganfall oder Herzinfarkt. Bei Personen, die an Parodontitis leiden steigt das statistische Risiko an anderen schwer wiegenden Krankheiten zu leiden deutlich, sind sich Mediziner inzwischen einig. Leider übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten für Parodontitis erst im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit. Eine frühzeitige Behandlung zur Bekämpfung von Parodontitis wäre aber sehr angebracht, um präventiv zu handeln. Darüber hinaus ist auch Zahnausfall eine wahrscheinliche Folge von Parodontitis. Auch beim Ersatz von Zähnen ist der Patient weitest gehend auf die eigene Kaufkraft angewiesen. Selbst bei einem unfallsbedingten Zahnausfall leistet die Gesetzliche Krankenkasse nur einen sehr geringen Zuschuss. Die CSS Zahnversicherung kommt dabei ist nur für Zahnersatz, Prophylaxemaßnahmen und Zahnbehandlungen auf, sondern gewährleistet auch, indem der Kunde den Status eines Privatpatienten genießt, dass andere Krankheiten, die im Mund oft ihren Ursprung haben, vorgebeugt werden können. Die CSS Zahnzusatzversicherung ist bereits für etwas mehr als 20 Euro im Monat zu haben. Jeder sollte sich wirklich fragen, was einen die eigene Gesundheit wert ist und nicht nur Ausgaben-Einnahmen-Spekulationen durchführen. Die Absicherung des eigenen Krankheitsrisikos ist ein hohes Gut und sollte nicht von kurzsichtigen und vergleichsweise geringen Sparbestrebungen abhängig gemacht werden.
Kieferorthopädie und Zahnversicherung
Die Kieferorthopädie ist jener zahnärztliche Bereich, der sich um Kiefer- und Zahnfehlstellungen kümmert. Der Kieferorthopäde hat also die Aufgabe rechtzeitig eine Fehlentwicklung von Kiefer und Zähne zu erkennen und dementsprechend eine Maßnahme durch Behandlungen zu ergreifen. So gut wie die Hälfte der Fehlstellungen von Zähne und Kiefer sind nicht angeboren, sondern können schon im jüngsten Kindesalter negativ durch das mehr als nötig anhaltende Saugen von Schnuller und Nuckeln hervorgerufen werden. Karies kann außerdem ebenfalls zu diesen ungünstigen Entwicklungen führen. Es gibt unterschiedliche Behandlungsmethoden bezüglich der Kieferorthopädie. Ein entscheidender Unterschied besteht an dem Behandlungszeitpunkt. Kinder und z.T. auch noch Erwachsene, die entweder eine herausnehmbare oder feste Zahnspange tragen, haben schon eine Fehlstellung (späte Erkennung) und werden dementsprechend zur Korrektur „ausgestattet“. Gegebenenfalls werden auch chirurgische Eingriffe am Kiefer vorgenommen. Eine andere Möglichkeit ist die Behandlung nach dem Durchbruch der vorderen Schneidezähne. Diese rechtzeitige Erkennung und die anschließende Behandlung durch die zunächst richtige Ausformung des Kiefers, führen zu einem richtigen Wachstum der Zähne durch den entsprechend geschaffenen Platz.
Kiefer- und Zahnstellungsanomalien sind nicht nur optisch unschön, sondern beeinflussen die Gesundheit in der Weise, dass Verspannungen in der Kaumuskulatur entstehen können und diese ihrerseits Kopfschmerzen auslösen können.
Eine Behandlung erfordert jahrelange Besuche beim Kieferorthopäden. Für gesetzlich Versicherte kann sich diesbezüglich ungünstig und teuer auswirken. Eingestuft wird die Kieferorthopädie in fünf Kieferindikationsgruppen. Je höher die Stufe, umso notwendiger wird die Behandlung. Ab Stufe drei übernimmt die gesetzliche Kasse die Leistungen und zwar nur im Rahmen der Regelversorgung. Stufe eins und zwei fallen mehr oder weniger unter kosmetischen Gesichtspunkten und werden aus dem Grund nicht übernommen. Hauptsächlich werden die kompletten Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen. Erwachsene fallen in den Genuss der Regelversorgung.
Einige Zahnversicherungen erstatten dieKosten einerkieferorthopädischen Behandlung in den Kieferindikationsstufen 1 und 2. Als Zahnversicherungen mit diesbezüglichen Leistungen wären die Arag Z100 und die CSS Zahnzusatzversicherung zu nennen.
Die Professionelle Zahnreinigung
Eine gute Zahn- und Mundpflege hört nicht bei mindestens zweimal Mal täglichem Putzen und der Verwendung von Zahnseide und Mundwasser auf. Viele Menschen vergessen darüber hinaus eine professionelle Zahnreinigung mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt durchführen zu lassen, oder haben noch keine Erfahrung damit gesammelt. Die professionelle Zahnreinigung gehört zur Prophylaxe und dient dazu, Zahnstein zu entfernen und Zwischenräume und Ecken von Plaque bzw. Bakterien zu säubern, die selbst von der gründlichsten Elektrozahnbürste nicht erreicht werden können, sondern nur vom Zahnarzt. Dabei kommen ein Ultraschallgerät sowie diverse Instrumente wie Bürste, Schleifpapier und Zahnseide zum Einsatz. Anschließend werden per Air Flow (Pulverstrahl) die restlichen Ablagerungen und Verfärbungen entfernt. Mittels einer speziellen Paste und eines rotierenden Gummikelchs werden die Zähne poliert, damit die neue Bildung von Bakterien verzögert wird, um im letzten Schritt ein aus Fluorid bestehenden Lack zum Schutz des Zahnfleischs aufzutragen. Eine professionelle Zahnreinigung wird mindestens einmal im Jahr zusätzlich zu der eigenen guten Zahnpflege angeraten. Diese Angabe hängt natürlich auch davon ab, ob schon Karies und Parodontitis vorhanden sind. Dann reicht eine Reinigung alle drei bis sechs Monate, da die befallenen Zähne zu empfindlich sind.
Sowohl Karies als auch Parodontitis und andere Schäden an Zähne und Zahnfleisch zeigen nicht nur ihre Wirkung im lokalen Bereich des Mund- und Rachenraums. Ein krankes Gebiss mit schlechten Zähnen und Zahnfleischentzündungen kann sich außerdem mittels weiterer Erkrankungen z.B. durch Befall der inneren Organe bis hin zum gesamten Organismus und Immunsystems eines Menschen ausweiten. Was die optischen und ästhetischen Aspekte betrifft, darauf braucht nicht näher eingegangen werden. Fakt ist, dass gesunde und strahlende Zähne in der Gesellschaft als Zeichen von Gepflegtheit und Wohlbefinden gelten. Nicht selten achten Chefs und Personaler bei potentiellen Mitarbeitern neben dem Outfit auch auf ein einwandfreies Lächeln. Natürlich hängt dies von dem Unternehmen und der zu besetzenden Position ab. Ein strahlendes Lächeln kann neben den Hauptkriterien wie Zeugnisse, Abschluss und Erfahrungen des Bewerbers den entscheidenden Vorteil gegenüber den Konkurrenten mit sich bringen. Etwas oberflächlich mag der ein oder andere denken. Dieser Einwand ist auch richtig, allerdings hängt viel davon ab, wie das Gehirn die Signale empfängt und der Attraktivitätsfaktor eines ungepflegten Mundes geht eben gen Null.
Beugen Sie also in erster Linie zugunsten Ihrer Gesundheit (und ihres Erscheinungsbildes) vor und gehen Sie nicht nur mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, sondern lassen sich dort nach Möglichkeit zu einer Zahnreinigung beraten. Leider übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung keine professionelle Zahnreinigung. Diese Extra-Leistung des Zahnarztes wird vom Patienten selbst getragen und kostet ungefähr je nach Umfang 60 bis 120 Euro. Außer man besitzt eine private Zahnzusatzversicherung. Jedoch nur die besten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten hierfür. Und nicht nur Kosten für professionelle Zahnreinigungen, sondern auch für anderweitige Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.
Inlays – hochwertige Form der Zahnfüllung
Inlays stellen gegenüber üblichen Zahnfüllungen aus Amalgam oder Kunststoff die hochwertigere, langlebigere und passgenauere Alternative dar. Inlays sind Einlegefüllungen und werden speziell im zahntechnischen Labor hergestellt, während eine normale Zahnfüllung direkt beim Zahnarzt gemacht wird. Durch die besondere Herstellung im Labor ist die Passgenauigkeit garantiert. Inlays dienen der Bekämpfung von Karies ( der Zahnarzt entfernt vor dem Einsetzen von Inlays den Karies in der Zahnsubstanz) und werden hauptsächlich im Seitenzahnbereich eingesetzt, um die fehlende Kaufläche auszugleichen. Die Zahnhöcker des Backenzahns werden dabei nicht miteinbezogen. Findet eine Überdeckung der Höcker ebenfalls statt, so handelt es sich um sogenannte Onlays (Kuppelfüllung). Die Funktion von Inlays (und Onlays) lassen einen in der Zahnmedizin fließenden Übergang zur Teilkrone erkennen. Im Allgemeinen werden Inlays bei geringeren Schäden, wenn noch keine Krone notwendig ist, eingesetzt und stellen die günstigere Methode dar. Die Überdeckung der Zahnhöcker impliziert eine größere und mehrseitigere Überdeckung und zeigt, dass einflächige und mehrflächige Inlays voneinander zu unterscheiden sind. Mehrflächige Inlays können auch als “Brückenpfeiler” dienen. Der eigentliche Pfeilerzahn bei einer Brücke wird demnach geschont, in dem er entweder gar nicht oder nur gering abgeschliffen wird. Inlays gibt es aus Gold, Keramik, Kunststoff oder neuerdings auch aus Titan. Gold ist selbstverständlich teuer und aufgrund guten Materialeigenschaften sehr gut zu präparieren und einzupassen. Neben dem Preis gibt es noch den Nachteil, dass Gold zu einem (Ab-) Bruch des Zahnhöckers führen kann. Dies liegt daran wie ein Gold-Inlay am Zahn eingesetzt wird. Während z.B. ein Keramik- oder Kunststoff-Inlay eingeklebt wird, wird ein Gold-Inlay durch speziellere Präparationstechniken “dingfest” gemacht. Durch das “Nicht-Einkleben” wird die Zahnsubstanz nicht stabilisiert. Ein Zahnhöcker kann aber muß nicht unbedingt brechen. Ein weiterer Nachteil ist natürlich die Farbe. Möchte man eine möglichst zahnähnliche Farbe haben, sollte man sich lieber für Keramik- oder Kunststoffinlays entscheiden. Diese bieten auch eine sehr hohe Langlebigkeit. Da Inlays wie eingangs erwähnt eine Art hochwertigere Füllung darstellen, zählen sie normalerweise zu einer Zahnbehandlung. Viele Zahnzusatzversicherungen stufen Inlays allerdings zum Bereich des Zahnersatzes. Dies hat für Patienten keine Nachteile, da eine sehr gute Zahnzusatzversicherung bis zu 90 % der Kosten bei Zahnersatz übernehmen kann.
Aufgrund der höheren Arbeits-und Materialkosten sind Inlays teurer als normale Amalgamfüllungen. Eine gute Zahnversicherung erstattet die aufkommenden Kosten für Inlays.
Inlays zählen eher in den Bereich des Zahnerhaltes und Zahnbehandlung und nicht zum Zahnersatz, wie beispielsweise Zahnkronen, die fällig werden, wenn eine Zahnfüllung nicht mehr möglich ist.
Implantat – Luxusvariante bei hochwertigem Zahnersatz
Ästhetischer, aber auch wesentlich teurer als Zahnbrücken sind Implantate als hochwertige Zahnersatzform.
Als Implantat bezeichnet man in der Zahnmedizin eine künstliche Zahnwurzel zur Befestigung von Brücken, Kronen oder zur verankerung von herausnehmbaren Prothesen. Derzeit gibt es in Deutschland über 100 Implantatarten und -Methoden, durchgesetzt haben sich allerdings das Schraubenimplantat (rotationssymmetrische Implantat) und das zylindrische Implantat. Schraubenimplantate lassen sich chirurgisch gesehen schnell und einfach in den Kieferknochen einsetzen bzw. eindrehen, führen kaum zu Komplikationen während der Behandlung und bei der Heilung und verankern sich durch die Beschaffenheit des Schraubengewindes sofort fest im Kieferknochen. Innerhalb von 3 bis 6 Monaten verwächst das Implantat mit den Knochensubstanzen (Osseointegration) und unterscheidet sich demnach funktionstechnisch nicht von den eigentlichen Zahnwurzeln. Bei einigen Patienten muss aufgrund eines erheblichen Knochenabbaus wieder Knochenaufbau betrieben werden, damit sich das Implantat dort verankern und verwurzeln kann. Knochenaufbau wird von den Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen oder bezuschusst. Hier würde sich eine private Zahnzusatzversicherung lohnen, selbstverständlich auch unter Aspekten von weiteren zahnersatzlichen Maßnahmen oder Zahnbehandlungen. Es bieten jedoch nicht alle Zahnzusatzversicherungen eine Leistung für Knochenaufbau an, so dass diese möglichst gründlich miteinander verglichen werden sollten. Das heutzutage am meisten für ein Implantat verwendete Material ist das reine Titan. Reines Titan ist gewebefreundlich, löst zudem keine Allergien hervor und es verwächst auch besser mit dem Knochen als andere Materialien wie Keramik. Keramik kann zudem brechen und spröde werden.
Implantate lassen sich ausser den unterschiedlichen Materialien und den verbundenenen Verwendungstechniken noch zwischen Einteiligen und Mehrteiligen Zahnimplantaten unterscheiden. Die mehrteiligen Implantate bestehen aus drei miteinander verschraubbaren Teilen. Eines befindet sich im Knochen, das zweite (Halsteil) im Mundschleimhautbereich und das Kopfteil nimmt den einzugliedernden Zahnersatz (Suprakonstruktion) auf. Die Austausch- und Kombinationsmöglichkeit der unterschiedlichsten “Implantat-Teile” bieten also gegenüber dem einteiligen Implantat eine bessere Anpassung an das Zahn- und Knochengewebe des individuellen Patienten.
Implantate inklusivedes nötigen Knochenaufbaus sind nicht gerade billig.Bis zu 2000 Euro und mehr sind für ein Implantat zu bezahlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Zusammenhang nur einen geringen Teil. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, eine Zahnversicherung abzuschließen, die für hochwertigen Zahnersatz durch Implantate leistet.
