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Archiv für November 2010

Zahnzusatzversicherung Vergleich – Bewertung der Nachhaltigkeit

Sicherlich sind die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung das ausschlaggebende Kriterium für die Wahl des richtigen Tarifes, doch nützen einem die besten Leistungen nichts, wenn die gewählte Zahnzusatzversicherung so teuer wird, dass man den Zahnersatz letztendlich auch gleich aus eigener Tasche bezahlten könnte.

Aus diesem Grund sollte für den richtigen Zahnzusatzversicherung Vergleich gelten, dass neben wichtigen Leistungskriterien wie beispielsweise ein genügend hoher Erstattungssatz bezogen auf den Rechnungsbetrag, die Mitversicherung hochwertiger Zahnersatzformen, wie Implantate und Inlays, sowie die Mitversicherung von wichtigen Zahnbehandlungen und Prophylaxe auch Lenkungsmechanismen mit bewertet werden sollten, die zur langfristigen Beitragsstabilität führen.

Aus diesem Grund sollten in einem Zahnzusatzversicherung Vergleich Tarife, die die erst genannten Kriterien zur Genüge erfüllen, nicht aus dem Grund abgewertet werden sollten, weil sie anfängliche Summenbegrenzungen beinhalten. Zumindest dann nicht, wenn diese Summenbegrenzungen nur von anfänglicher Dauer sind und nach wenigen Jahren und bei Unfallschäden entfallen. Generelle Summen- oder Anzahlbegrenzungen beispielsweise auf 6 Implantate sollte eine Top-Zahnzusatzversicherung möglichst nicht enthalten. Eine Leistungsbegrenzung innderhalb der ersten 4-5 Jahre hingegen hat nachhaltige Wirkung auf die Stabilität des Beitrags. Denn Zahnzusatzversicherungen, die diese nicht vorsehen, werden nicht zuletzt von Versicherten abgeschlossen, die möglichst schnell sehr hohe Beträge aus ihrer Zahnversicherung ausgezahlt bekommen. Dass dieses Verhalten Auswirkungen auf den zukünftigen Beitrag haben muss, der ja nichts anderes ist als ein durchschnittlicher Kostenbeitrag + Verwaltungskosten und Gewinnanteil und damit unmittelbar abhängig ist von den insgesammten Ausgaben für Zahnersatzbehandlungen der Versicherten.

Ebenfalls sollte in einem Zahnzusatzversicherung Vergleich bedacht werden, dass eine Zahnzusatzversicherung die eine unbegrenzte Anzahl von Prophylaxemaßnahmen versichert nicht zwangsläufig besser sein muss als eine Zahnversicherung, die diesen Leistungsteil auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Sicherlich hört es sich für den Interessenten einer Zahnzusatzversicherung sehr gut an, wenn eine Zahnversicherung unbegrenzt ohne Wartezeiten die Kosten erstattet, doch wie eben beschrieben ist der Beitrag einer Zahnversicherung unmittelbar von den Ausgaben abhängig. Das bedeutet, dass die Ausgaben möglichst nur die Situationen und Leistungen umfassen sollten, die aus eigener Tasche nicht so eben von jedem Versicherten finanziert werden könnten. Eine Zahnreinigung oder die Fluoridierung der Backenzähne, wodurch pro Behandlung Kosten deutlich unter 500 Euro entstehen, sollte lieber aus eigener Tasche bezahlt werden, statt den Umweg über die Zahnversicherung zu wählen, die natürlich neben diesen Ausgaben noch weitere Kosten für Verwaltung und Vertrieb oben draufschlägt. Letztendlich steigt also auch der Zahlbeitrag für die Zahnversicherung, ein Umstand, den sich sicherlich kein Versicherter auf Dauer wünscht, zumindest dann nicht, wenn diese Preissteigerung nicht unbedingt notwendig ist.