Archiv für Januar 2011
Zahnversicherung – Mitwirkungspflicht des Zahnarztes im Leistungsfall
Positives Urteil für Patienten und Inhaber eine Zahnversicherung in Deutschland gesprochen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sprach einem Patientend das Recht zu, eine offene Rechnung für eine Behandlungsrechnung, zurückhalten zu dürfen, sofern der Heilbehandler seinen Informationspflichten, die sich als Nebenpflichten aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag ergeben, nicht nachkommt.
Der Versicherte hat der Versicherung, beispielsweise der Zahnversicherung im Leistungsfall alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur abschließenden Prüfung des Leistungsfall benötigt werden. Da sich diese in der Regel aus Behandlungsunterlagen und der Patientenakte ergeben, kann nur der Heilbehandler diese Informationen zur Verfügung stellen. Sofern er dies nicht tut und eine zeitliche Verzögerung verursacht, kann der Patient solange von der Zahlungspflicht befreit sein, bis der Zahnarzt seiner Nebenpflicht nachkommt.
Das Bereitstellen der Informationen und Behandlungsunterlagen kann dem Zahnarzt durchaus zugemutet werden.
Der Grund: Dem Patienten, der sozusagen abhängig ist vom Zahnarzt bei der Beschaffung der benötigten Informationen, kann nicht zugemutet werden in Vorleistung zu gehen, wenn der behandelnde Zahnarzt seinen Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag nicht nachkommt, wovon die Zahlung eben abhängig gemacht wird.
Ja Dental Plus überzeugt auch beim “Kleingedrucktem”
Unter den leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen ist mit der Ja Dental Plus ein neuer Tarif hinzu gekommen. Im Gegensatz zur Ja Dental kann sich die Ja Dental Plus sehen lassen, da auch der zweite und dritte Bereich der Zahnmedizin, also Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie erstattungsfähig ist. Zwar sind Leistungen für Zahnersatz auf Grund der hohen Eigenanteile und zum Teil extrem hohen Kosten, insbesondere für hochwertige Implantate, die wichtigsten Absicherungsbedarfe für eine Zahnzusatzversicherung, inzwischen fallen aber auch schon Zuzahlungen von mehreren Hundert Euro für Wurzel- oder Parodontitisbehandlungen an. Für kieferorthopädische Maßnahmen, die insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig sind, fallen schon sehr lange hohe Eigenanteile für gesetzlich Versicherte an. Mit jeder neuen Gesundheitsreform werden nicht nur die Eigenanteile höher, sondern auch die Leistungslücken im Katalog der Gesetzlichen Kassen größer.
Es ist daher sehr wichtig, dass auch auf die “kleingedruckten” Textpassagen im Versicherungsvertrag geachtetet wird und nicht nur auf die Höhe der Erstattungssätze, die eher auf den ersten Blick ins Auge fallen.
Eine 100prozentige Erstattung für Zahnersatz bringt den Versicherten wenig, wenn sich dieser Erstattungssatz nur auf die Gesetzliche Regelversorgung bezieht. Schon heute sieht der Leistungskatalog der Gesetzlichen Kassen kein hochwertigen Zahnersatz wie Implantate vor. Viele Kunden einer privaten Zahnzusatzversicherung bleiben daher trotz Zusatzpolice auf einen Großteil der Kosten sitzen.
Es ist daher unerläßlich, dass im Tarifvertrag explizit darauf verwiesen wird, dass sich die mindestens 70prozentigen Erstattungssätze auch auf Inlays, Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen und anderen qualitativ guten Zahnersatz beziehen.
Die Ja Dental Plus erstattet für guten Zahnersatz gestaffelt nach Bonusheft 80 bis 90 % (dagegen sieht die ältere Ja Dental höchstens 60 %). Ein Eigenanteil von 20 oder gar 40 % mag sich gering anhören! Gesetzlich Versicherte sollten sich jedoch vor Augen führen, dass ein gutes Implantat durchaus einen vierstelligen Rechnungsbetrag verursachen kann (während der Gesetzliche Zuschuss in der Regel gerade einmal 130 Euro beträgt).
Nicht zu vergessen sind aber auch die Zuzahlungen für Zahnbehandlungen. Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt beispielsweise erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm, was eher kontraproduktiv ist, da bei diesem Stadium die Krankheit schon recht weit fortgeschritten ist.
Besonders interessant ist die Ja Dental Plus übrigens auch für minderjährige Versicherungsnehmer. Zwar gibt es weitaus günstigere Alternative, wie z. B. die Zahnzusatzversicherung Barmenia, die für weniger als fünf Euro im Monat zu haben ist, jedoch nicht für kieferorthopädische Korrekturmaßnahmen bezahlt.
Mit dem Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung sollte allerdings nicht zu lange gefackelt werden. Wird beim nächsten Zahnarztbesuch ein ernsthafter Handlungsbedarf festgestellt, der über z. B. über normale Zahnfüllungen hinaus geht, sind die dafür erforderlichen Maßnahmen nicht mehr versicherbar, bei keiner Versicherung.
Im Gegensatz zur CSS Versicherung verzichtet die Ja Dental Plus allerdings nicht auf Summenbegrenzungen nach der achtmonatigen Wartezeit. Das Thema Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren sollte jedoch auch nicht überbewertet werden, da diese ein notwendiges und intelligentes Instrument sein können, um einen Tarif beitragsstabil zu halten. Darüber hinaus entfallen diese Ausschlussklauseln – bei guten Versicherern – im Unfallfall sowieso.
