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Archiv für Juli 2011

Württembergische Zahnzusatzversicherung – Absicherung wie ein Privatpatient

Wer eine Zahnversicherung sucht, ohne dabei Kompromisse bezüglich der Leistung eingehen zu müssen, der sollte sich die Württembergische Zahnzusatzversicherung einer besonders anschauen. In der Tarifkombination Württembergische Zahnzusatzversicherung ZB ZG 70 BZG 20 bietet diese Zahnversicherung ein hohes Maß an Versicherungsschutz im dentalen Bereich, der in den meisten Fällen sogar deutlich Leistungs stärker ist als eine private Krankenvollversicherung.
So erstattet die Württembergische Zahnzusatzversicherung 100 % der Kosten im Bereich der Zahnbehandlung und mindestens 90 % der Rechnung für hochwertigen Zahnersatz, wobei der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse noch hinzukommt, so dass ein Gesamt Erstattungsbetrag von 100 % in den meisten Fällen erfolgen sollte.
Das interessante an der Württembergischen Zahnzusatzversicherung ist, dass dieser Tarif auch mit dem Kostenerstattungsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse zusammen kombinierbar ist. Bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips der gesetzlichen Krankenkasse wird der Kassenpatient zum Privatpatienten. Erhält somit beim Zahnarzt eine komplette Privatrechnung, von der die gesetzliche Krankenkasse einen ganz kleinen Teil erbringt, Württembergische Zahnzusatzversicherung wird in diesem Fall im Bereich der Zahnbehandlung 100 Prozent der Restkosten erstatten.
Dies betrifft beispielsweise auch Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung, wozu Behandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien, aber auch Behandlung des Zahnfleisches und des Parodontiums (Zahnhalteapparat). Ebenfalls erstattungsfähig durch die Württembergische Zahnzusatzversicherung sind natürlich die Restkosten für hochwertige Zahnfüllungen (dentin adhäsive Füllungen) und natürlich wichtige Behandlung Methoden die Fraktionsdiagnostik und Knochenaufbau, die im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme zu einem hohen Anteil der Gesamtrechnung eintragen können.
Bei der Württembergische Zahnzusatzversicherung gelten den ersten vier Jahren Summenbegrenzungen Höhe von je 1000 € für die ersten vier Versicherungsjahre, also 4000 € für die ersten vier Jahre. Dafür lassen sich aber problemlos bis zu zwei fehlende nicht ersetze Zähne und auch bereits vorhandener Zahnersatz bei der Württembergischen Zahnzusatzversicherung ZG70 BZG20 ZB mitversichern. Sehr interessant ist zudem, dass die Württembergische Zahnzusatzversicherung den Versicherten ein Versichertenkärtchen aushändigt, welches in beim Zahnarzt als Privatpatienten ausgibt und somit die Abrechnungen zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger deutlich vereinfacht. Die WirdZahn zur Versicherung funktioniert sowohl mit dem allseits bekannten Sachleistungsprinzip, bei der Versicherte eine Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse besitzt, aber auch mit dem vorher erwähnten Kostenerstattungsprinzip, bei dem der versicherte seine Versichertenkarte bei der Krankenkasse abgibt und zu einem kompletten Privatpatienten wird.