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Abgebrochener Zahn – Zahnzusatzversicherung

Äusserst ärgerlich ist es, wenn man gerade eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und kurz darauf bricht einem der Zahn ab. Denn in der Regel sind bei jeder leistungsstarken Zahnzusatzversicherung Wartezeiten einzuhalten, die 8 Monate nach Versicherungsbeginn anlaufen.

Es ist in einem solchen Fall zu überlegen, wobei der Zahna abgebrochen ist, denn bei Unfällen verzichtet fast jede Zahnzusatzversicherung auf die anfängliche Wartezeit.

Bricht ein Zahn hingegen beim Einnehmen der Mahlzeiten ab, so fällt dies leider nciht unter die Definition “Unfall”, folglich hat dies auch keine Auswirkung auf den Wegfall der Wartezeiten.

In einem solchen Fall wäre es nicht wenig sinnvoll, wenn die Zahnersatzmaßnahme ersteinmal provisorisch versorgt würde. Nach Ablauf der 8-monatigen Wartezeit könnte dann eine anständige und langfristige Zahnersatzmaßnahme folgen. Denn für diese Zahnersatzmaßnahme, welche mindestens 8 Monate nach Versicherungsbeginn begonnen würde, würde auch eine Zahnzusatzversicherung leisten.

Wem also das Missgeschick passiert und sich einen Zahn abbricht, ausser durch Unfall, während der Wartezeiten, könnte die Zahnersatzmaßnahme, sofern dies medizinisch möglich ist, noch einige Monate hinauszögern.

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