Kieferorthopädie und Zahnversicherung
Die Kieferorthopädie ist jener zahnärztliche Bereich, der sich um Kiefer- und Zahnfehlstellungen kümmert. Der Kieferorthopäde hat also die Aufgabe rechtzeitig eine Fehlentwicklung von Kiefer und Zähne zu erkennen und dementsprechend eine Maßnahme durch Behandlungen zu ergreifen. So gut wie die Hälfte der Fehlstellungen von Zähne und Kiefer sind nicht angeboren, sondern können schon im jüngsten Kindesalter negativ durch das mehr als nötig anhaltende Saugen von Schnuller und Nuckeln hervorgerufen werden. Karies kann außerdem ebenfalls zu diesen ungünstigen Entwicklungen führen. Es gibt unterschiedliche Behandlungsmethoden bezüglich der Kieferorthopädie. Ein entscheidender Unterschied besteht an dem Behandlungszeitpunkt. Kinder und z.T. auch noch Erwachsene, die entweder eine herausnehmbare oder feste Zahnspange tragen, haben schon eine Fehlstellung (späte Erkennung) und werden dementsprechend zur Korrektur „ausgestattet“. Gegebenenfalls werden auch chirurgische Eingriffe am Kiefer vorgenommen. Eine andere Möglichkeit ist die Behandlung nach dem Durchbruch der vorderen Schneidezähne. Diese rechtzeitige Erkennung und die anschließende Behandlung durch die zunächst richtige Ausformung des Kiefers, führen zu einem richtigen Wachstum der Zähne durch den entsprechend geschaffenen Platz.
Kiefer- und Zahnstellungsanomalien sind nicht nur optisch unschön, sondern beeinflussen die Gesundheit in der Weise, dass Verspannungen in der Kaumuskulatur entstehen können und diese ihrerseits Kopfschmerzen auslösen können.
Eine Behandlung erfordert jahrelange Besuche beim Kieferorthopäden. Für gesetzlich Versicherte kann sich diesbezüglich ungünstig und teuer auswirken. Eingestuft wird die Kieferorthopädie in fünf Kieferindikationsgruppen. Je höher die Stufe, umso notwendiger wird die Behandlung. Ab Stufe drei übernimmt die gesetzliche Kasse die Leistungen und zwar nur im Rahmen der Regelversorgung. Stufe eins und zwei fallen mehr oder weniger unter kosmetischen Gesichtspunkten und werden aus dem Grund nicht übernommen. Hauptsächlich werden die kompletten Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen. Erwachsene fallen in den Genuss der Regelversorgung.
Einige Zahnversicherungen erstatten dieKosten einerkieferorthopädischen Behandlung in den Kieferindikationsstufen 1 und 2. Als Zahnversicherungen mit diesbezüglichen Leistungen wären die Arag Z100 und die CSS Zahnzusatzversicherung zu nennen.
