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Artikel-Schlagworte: „100% Erstattung Zahnersatz“

Zahnzusatzversicherung mit 100% Erstattung

Hochwertige Zahnzusatzversicherungen, wie die CSS Zahn flexi oder die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung erstattet im Bereich des Zahnersatzes immerhin 80%. Die CSS Zahnzusatzversicherung sogar 90%, sofern ein vollständiges GKV-Bonusheft für die letzten 10 Jahre nachgewiesen werden kann. Selbst bei kostenintensiven Zahnersatzmaßnahmen, die 10000 Euro und mehr kosten könnten blieben so nur Eigenanteile, die durchaus bezahlbar sind.

Im Bereich der Zahnbehandlung erstatten diese Zahnzusatzversicherungen sogar 100% der Kosten. Warum werden jedoch für die Zahnbehandlung 100% der Kosten erstattet nicht aber für den Bereich des Zahnersatzes? Nun, die maximalen Kosten, die für eine Zahnbehandlung entstehen können liegen bei mehreren hundert – wenigen tausend Euro. Eine Zahnersatzmaßnahme, beispielsweise eine Kompletttsanierung hingegen kann mehrere zehntausend Euro kosten. Das Risiko wäre kaum zu kalkulieren, wenn eine Erstattung von 100%, selbst für derart hohe Kosten möglich wäre. Die, wenn auch relativ geringe Selbstbeteiligung von 10-20% des Rechnungsbetrages sorgt dafür, dass Versicherungsnehmer ein Kostenbewustsein behalten.Andernfall wäre die Inanspruchnahme teuren Zahnersatzes noch viel wahrscheinlicher und somit der Monatsbeitrag zur Zahnversicherung ein Vielfaches teurer.

Für den Bereich der Zahnbehandlung und auch der Regelversorgung hingegen erstattet Tarife wie die Arag Z100 Zahnversicherung oder die CSS Zahnzusatzversicherung 100% der Kosten inklusive der GKV-Vorleistung. Für diesen Bereich sind die Kosten klar kalkulierbar, denn der Gesetzgeber schreibt fest, was Regelversorgung ist und was nicht.

Sehr zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang auch die Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG + Prophy, welche mindestens 85% des Rechnungsbetrages erstattet.

Was ist von Tarifen zu halten, die vorgeben 100% der Kosten zu erstatten?

Hier sollte man ganz genau hinsehen und nachforschen, worauf sich der Erstattungssatz der jeweiligen Zahnzusatzversicherung bezieht. Wie schon gesagt, ist es durchaus möglich mit einer Zahnzusatzversicherung einen 100%igen Erstattungssatz für den Bereich der Regelversorgung zu erhalten. Wird jedoch ein hochwertiger Zahnersatz verlangt, beispielsweise ein Implantat, so kann der Erstattungssatz in der Praxis bei Tarifen, die nur 100% der Regelversorgung erstatten, bei nicht einmal 50% bezogen auf den Rechnungsbetrag liegen.

Am besten sind insofern Tarife, die klarstellen, dass sich unabhängig einer möglichen Kassen-Vorleistung mindestens einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrages für jede Art von Zahnersatz erstatten. Werden trotzdem bei der Regelversorgung insgesamt 100% der Kosten erstattet, so ist dies durchaus in Ordnung. Wichtig ist und bleibt aber der letztendliche Erstattungssatz bezogen auf den Rechnungsbetrag.

Es gibt auch Tarife, die generell 90% vom Rechnungsbetrag erstatten!

Das ist richtig, auch die CSS Zahnzusatzversicherung erstattet 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag zumindest bei vollständigem Bonusheft. Diese Voraussetzung belohnt Versicherungsnehmer, die auf Ihre Zähne aufpassen.

Des Weiteren gibt es jedoch Tarife, wie den Central prodent, welcher für Zahnersatz generell 90% erstattet. Dies hört sich auf den ersten Blick enorm an. Auf den 2. Blick stellen Fachleute jedoch fest, dass dieser Tarif nicht bei augmentativen Behandlungen in Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen leistet. Derartige Kosten können bei einer implantologischen Zahnersatzmaßnahme sehr teuer werden. Im Endeffekt wird der Erstattungssatz in den wenigsten Fällen wirklich bei 90% bezogen auf den gesamten Rechnungsbetrag liegen.

Zudem haben Tarife mit einem derart hoch deklarieren Erstattungssatz oft die tarifliche Vorkehrung getroffen, dass in den ersten Jahren der Versicherungsdauer eine maximale Erstattungshöchstgrenze gilt. Eine solche Summenbegrenzung existiert beim Central prodent beispielsweise innerhalb der ersten 6 Jahre.

Eine weitere Möglichkeit, einen Tarif mit hohem Erstattungssatz zu konzipieren, gleichzeitig jedoch den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag zu senken, ist das Verwenden eines Preis-Leistungsverzeichnisses. Der Erstattungssatz eines solchen Tarifes bezieht sich dann maximal auf die dort angegebenen Höchstpreise.

Wer Zahnzusatzversicherungen miteinander vergleicht sollte unbedingt ganz genau nachsehen worauf sich die angegebenen Erstattungssätze der Zahnzusatzversicherungbeziehen. Zudem existieren wie besprieben andere Steuereungsmechanismen, die Erstattungsleistungen zu senken. Dies ist nicht unbedingt schlecht. Bezogen auf die gesamte Versichertengemeinschaft lassen sich die Zahlbeiträge somit stabil halten.

Eine Versicherung sollte sowieso nur die Dinge versichern, die viele treffen können, aber nur wenige treffen. Solche Fälle können sehr teuer werden, hiervor sollte die versicherte Person geschützt sein. Dass bei einer Zahnersatzmaßnahme trotz Zahnzusatzversicherung noch Restkosten anfallen können, sollte nicht problematisch sein. Wichtig ist einzig und allein, dass die möglichen Restkosten noch bezahlbar sind und den Versicherungsnehmer nicht ruinieren.