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Zusatzversicherung – Angebote der Krankenkassen
Seit der Gesundheitsreform, die 2005 in Kraft trat, ist es auch Krankenkassen erlaubt Zusatzversicherungen zu vertreiben. Durch den Umstand der Pflichtversicherung haben die gesetzlichen Krankenkassen Zugriff auf fast 90% aller Bürger in Deutschland.
Da die Leistungen der Krankenkassen stetig abnehmen, bietet es sich an die Nachfrage nach medizinischer Leistung über eine Zusatzversicherung abzudecken. Nicht selten gehen Krankenkassen also Kooperationen mit privaten Krankenversicherern ein.
Dies reicht von einfachen Gruppentarifen bis zu richtigen Verschmelzungen einzelner Krankenkassen mit privaten Krankenversicherern. Die privaten Versicherer erhalten somit Zugang auf einen releveante Zielgruppe.
Der Krankenkasse wiederum wird ein Zusatzgeschäft und Kundenbindung ermöglicht.
Die Verbraucher sollen von besonders günstigen Konditionen profitieren und erhalten, zumindest laut vieler Angebote, auch mehr Leistung.
So sieht die Praxis aus:
Die Menschen vertrauen Ihrer Krankenkasse am meisten. Leider wird all zu oft vergessen die Angebote mit anderen am Markt befindlichen Zusatzversicherungen zu vergleichen. Der Markt bietet eine große Auswahl, doch es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die von der eigenen Krankenkasse angebotene Zusatzversicherung unbedingt eine der besten ist.
Viel sinnvoller ist es die von der eigenen Krankenkasse angebotene Zusatzversicherung hinterfragen zu lassen. Am besten geeignet ist hierfür ein Makler für Zusatzversicherungen. Aufgrund seiner Unabhängigkeit, Spezialisierung und der Tatsache, dass er über spezielle Vergleichsdatenbanken verfügt, ermöglicht es, dort umfangreiche Vergleiche und Informationen zur Zusatzversicherung zu erhalten.
In den aller seltensten Fällen ist das Angebot der Krankenkasse dazu in der Lage, mit anderen Tarifen zu Zusatzversicheru sowohl preislich als auch von der Leistung mit den Zusatzversicherung Angeboten der Krankenkassen mitzuhalten.
Da es mittlerweile viele tausend verschiedene Tarife zur Zusatzversicherung gibt, ist dies auch nicht verwunderlich. Ein Vergleich der Zusatzversicherung, welche von der Krankenkasse angeboten wird mit anderen Zusatzversicherungen am Markt lohnt in jedem Fall.
Arbeitnehmer – Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Befreien kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht, wer in drei aufeinander folgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG ; derzeit 48150Euro) brutto verdient und auch im folgenden Jahr vermutlich darüber verdienen wird.
Zum Jahresarbeitsentgeld zählen alles Zahlungen die regelmäßig jedes Jahr gezahlt werden. Überstunden, die beispielsweise regelmäßig anfallen, können dann berücksichtig werden, wenn ein Teil dieser z.B: pauschal abgegolten wird (Beispiel x Stunden 1000 Euro und dies regelmäßig)
Hinzu kommen aber regelmäßig anfallende Erfolgsbeteiligungen, 13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihachtsgeld.
Nicht hinzugezählt werden z.B. Familienzuschläge.
Eventuelle Provisionen werden auch dann berücksichtigt, wenn Sie schwankend sind, es würde dann ein durchschnitt ermittelt werden.
Pauschalversteuerte Zuschüsse des Arbeitgebers, z.B: Fahrtkostenzuschuss zählen genauso wenig zum Jahresarbeitsentgeld wie eine mögliche Arbeitnehmersparzulage.
Beiträge zu Direktversicherungen sind ebenfalls abzuziehen und senken das Bruttoeinkommen, hier ist also in Einzelfällen Vorsicht geboten, wenn man erst versicherungsfrei ist und sein Bruttoeinkommen durch eine betriebliche Altersvorsorge senkt. Dadurch könnte man wieder versicherungspflichtig werden bzw. könnte die JAEG unterschrittenw erden, so dass unter dem Strich keine Ersparnis mehr gegeben ist.
Sollten jemand als Arbeitnehmer diese Tatbestände noch nicht erfüllt haben, es aber absehbar ist, dass dies in Kürze geschehehen wird, so ist zu empfehlen, eine Krankenkasse zu wählen, die gute Wahltarife anbietet, so lassen sich im Jahr bis zu 1200 Euro zusätzlich sparen, diese Ersparnis könnte man dann in eine leistungsstarke Krankenzusatzversicherung investieren und sobald die JAEG dreimal überschritten wurde, lässt sich diese Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Vollversicherung umwandeln, ohne dass dabei effektiv Mehrkosten entstehen.
Sobald das Einkommen dann dreimal über der JAEG lag, kann problemlos der Wechsel in die Krankenvollversicherung erfolgen, die Krankenzusatzversicherung kann dann problemlos gekündigt werden.
