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Zahnversicherung – Verdoppelung des GKV Festzuschusses
Mittlerweile kommen immer mehr Zahnversicherungen auf den Markt, die zwar im Bereich der Zahnerhaltung umfangreiche Leistungen versichern, jedoch für Zahnersatz nur wenige Erstattungen vorsehen. So gibt es Zahnversicherungen, die zwar für die professionelle Zahnreinigung leisten oder die Restkosten übernehmen, die bei der Behandlung und Herstellung von dentin adhäsiven Füllungen entstehen, jedoch nur den niedrigen Festzuschuss der Krankenkasse verdoppeln, wenn es um das Thema Zahnersatz geht.
Von derartigen Zahnzusatzversicherungen ist nicht allzuviel zu halten, da sie keine existentiellen Risiken abdecken. Eine Professionelle Zahnreinigung ist zwar durchaus wichtig und empfehlenswert, da sie hilft die Zähne oder einen Zahnersatz lange zu erhalten, doch die Kosten einer solchen Behandlung sind aus eigener Tasche zu bezahlen, zumal eine regelmäßige Prophylaxe schon absehbar ist. Man versichert also kein Ereignis, welches vielleicht oder möglicherweise eintritt. Stattdessen wird eine Zahnversicherung mit diesen Prophylaxeleistungen ja deshalb abgeschlossen, weil der Versicherte von vorn herein davon ausgehet, dass er diese Leistungen ein bis zweimal im Jahr in Anspruch nimmt.
Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn die jeweilige Zahnversicherung auch ebenso stark im Bereich des Zahnersatzes leistet, denn hier fallen die hohen Kosten an. Lyfestyletarife, die diese wichtigen Leistungen für Zahnersatz nur dürftig beinhalten und damit werben, dass sie im Bereich der Zahnbehandlung extrem viel leisten, sind alles andere als wichtig und können als überföüssig angesehen werden. Genau solche Zahnversicherungen kann man genausogut durch einen eigenen Sparplan ersetzen, für diesen fallen auch keine Provisionen an.
Kieferorthopädie und Zahnversicherung
Die Kieferorthopädie ist jener zahnärztliche Bereich, der sich um Kiefer- und Zahnfehlstellungen kümmert. Der Kieferorthopäde hat also die Aufgabe rechtzeitig eine Fehlentwicklung von Kiefer und Zähne zu erkennen und dementsprechend eine Maßnahme durch Behandlungen zu ergreifen. So gut wie die Hälfte der Fehlstellungen von Zähne und Kiefer sind nicht angeboren, sondern können schon im jüngsten Kindesalter negativ durch das mehr als nötig anhaltende Saugen von Schnuller und Nuckeln hervorgerufen werden. Karies kann außerdem ebenfalls zu diesen ungünstigen Entwicklungen führen. Es gibt unterschiedliche Behandlungsmethoden bezüglich der Kieferorthopädie. Ein entscheidender Unterschied besteht an dem Behandlungszeitpunkt. Kinder und z.T. auch noch Erwachsene, die entweder eine herausnehmbare oder feste Zahnspange tragen, haben schon eine Fehlstellung (späte Erkennung) und werden dementsprechend zur Korrektur „ausgestattet“. Gegebenenfalls werden auch chirurgische Eingriffe am Kiefer vorgenommen. Eine andere Möglichkeit ist die Behandlung nach dem Durchbruch der vorderen Schneidezähne. Diese rechtzeitige Erkennung und die anschließende Behandlung durch die zunächst richtige Ausformung des Kiefers, führen zu einem richtigen Wachstum der Zähne durch den entsprechend geschaffenen Platz.
Kiefer- und Zahnstellungsanomalien sind nicht nur optisch unschön, sondern beeinflussen die Gesundheit in der Weise, dass Verspannungen in der Kaumuskulatur entstehen können und diese ihrerseits Kopfschmerzen auslösen können.
Eine Behandlung erfordert jahrelange Besuche beim Kieferorthopäden. Für gesetzlich Versicherte kann sich diesbezüglich ungünstig und teuer auswirken. Eingestuft wird die Kieferorthopädie in fünf Kieferindikationsgruppen. Je höher die Stufe, umso notwendiger wird die Behandlung. Ab Stufe drei übernimmt die gesetzliche Kasse die Leistungen und zwar nur im Rahmen der Regelversorgung. Stufe eins und zwei fallen mehr oder weniger unter kosmetischen Gesichtspunkten und werden aus dem Grund nicht übernommen. Hauptsächlich werden die kompletten Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen. Erwachsene fallen in den Genuss der Regelversorgung.
Einige Zahnversicherungen erstatten dieKosten einerkieferorthopädischen Behandlung in den Kieferindikationsstufen 1 und 2. Als Zahnversicherungen mit diesbezüglichen Leistungen wären die Arag Z100 und die CSS Zahnzusatzversicherung zu nennen.
