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Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbarem Zahnersatz
In den Antragsfragen der meisten Zahnzusatzversicherungen wird nicht nur nach einer angeratenen Behandlung und fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt, oft werden auch ein herausnehmbarer Zahnersatz, also Prothesen dem Status “fehlend” gleichgesetzt.
Personen, die also Zähne durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt haben, sind in der Regel im Nachteil, wenn es um en Erhalt einer Zahnzusatzversicherung geht.
Nur wenige Zahnzusatzversicherungen fragen nicht nach herausnehmbarem Zahnersatz. Ein Beispiel hierfür ist z.B. die Central prodent , welche zwar den Bereich Zahnbehandlung nicht abdeckt, dafür aber zu den leistungsstärksten Tarifen gehört, wenn es um hochwertigen Zahnersatz geht. 90% vom Rechnungsbetrag erstattet die Central Prodent Zahnzusatzversicherung beispielsweise für Implantate und Inlays.
Kein Wunder also, dass die Zahnzusatzversicherung Central Prodent auch von zahlreichen Testzeitschriften mit Bestnoten bewertet wurde.
Auch für Kunststofffüllungen erbringt die Central prodent Zahnzusatzversicherung eine Erstattung von 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag.
Grundsätzlich können fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag von 5 Euro pro Zahn und Monat mitversichert werden, sofern eine Behandlung bei Antragstellung medizinisch nicht angeraten wurde.
Im Antrag wird nur nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen (außer Weisheitszähnen, Lückenschluss und Milchzähnen) gefragt, insofern ist diese Zahnzusatzversicherung auch für Personen mit Zähnen versicherbar, die durch eine herausnehmbare Prothese ersetzt wurde.
Personen allerding, die bereits im Rentenalter sind und einen herausnehmbaren Zahnersatz besitzen bleibt nur der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Eine solche Zahnversicherung erstattet bis zu 80% bezogen auf den Rechnungsbetrag.
