Zahnversicherung und angeratene Behandlung
Gute Zähne möchte jeder haben. Viele tun auch etwas dafür, indem Sie ihre Zähne pflegen und regelmäßig den Zahnarzt zur prophylaktischen Untersuchung aufsuchen. Ein Großteil der Menschen hat Angst vor dem Zahnarzt und geht ungern zur Untersuchung. Eine Zahnersatzmaßnahme wird so sehr wahrscheinlich, wenn dann doch mal der Zahnarzt aufgesucht werden muss.
Während die meisten Menschen den Bedarf erkennen und wissen, dass die gesetzliche Kasse kaum noch Leistungen für Zahnersatz erbringt, gibt es auch Menschen, die sich darum nicht schweren. Viele Personen der ersteren Gruppe schließen aus diesem Grund eine Zahnversicherung ab, da ihnen bewusst ist, dass sie die Kosten zum Großteil später selbst übernehmen müssen.
Leider gibt es auch viele Menschen, die entweder nicht aufgeklärt wurden oder die einfach den Bedarf für eine Zahnversicherung bei sich nicht sehen. Diesen Bedarf sehen viele oft erst dann, wenn ihnen der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan für eine Zahnersatzmaßnahme präsentiert und sie merken, dass ihre gesetzliche Krankenkasse davon fast nichts bezahlt.
Schnell ist man dann bereit eine Zahnversicherung abzuschließen. Doch viel bringt das nicht, denn eine Zahnversicherung übernimmt niemals die Kosten einer bereits angeratenen Behandlung. Egal, was der Zahnarzt, der Versicherungsvertreter oder sonst jemand aus dem Bekanntenkreis sagt, wirkliche keine Zahnversicherung leistet für einen bereits eingetretenen Leistungsfall.
Nicht einmal eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet hier, wohl aber ermöglichst sie vielen Menschen mit schlechten Zähnen zumindest für die noch vorhandenen Zähne einen Versicherungsschutz zu erhalten. Oft ist es so, dass sobald jemand erfährt, dass er, wenn vom Zahnarzt eine Behandlung angeraten wurde, nicht schnelle eine Zahnversicherung abschließen kann, um sich diese Behandlung bezahlen zu lassen.
Das geht einfach nicht und der gesund Menschenverstand sollte es einem schon sagen, dass eine Versicherung, die dies tun würde sehr schnell Insolvenz anmelden müsste. Denn alle Personen mit schlechten Zähnen und angeratener Behandlung würden sich dann ihre Behandlung von dieser Zahnversicherung erstatten lassen wollen.
Viele sehen ja bereits im Urlaub, dass wenn ein “All You can Eat” Buffet aufgebaut ist, vor allem der Deutsche (und ich bin selbst einer) hier nur allzugern zugreift, bis es nicht mehr kann. Ist der Preis dafür zu niedrig, lohnt sich das ganze für das Restaurant bzw. Hotel nicht.
Ist der Preis etwas höher für dieses Buffet, werden vor allem die Wenigesser sich zweimal überlegen, ob sich dieses Buffet überhaupt für sie lohnt, andernfalls zahlen sie lieber ein Einzelmenü aus eigener Tasche.
Genauso ist es bei einer Zahnversicherung, nur dass hier finanziell gesehen kaum ein “Sättigungsgefühl” eintreten wird. Würde eine Zahnversicherung alles bezahlen, so müsste der Beitrag dementsprechend hoch sein, so dass sich Personen mit guten Zähnen überlegen, ob es nicht günstiger für sie wäre, das Geld zu sparen und eine Zahnersatzmaßnahme aus eigener Tasche zu bezahlen.
Zwar muss beispielsweise eine gesetzliche Krankenkasse für bereits vor dem Beginn der Mitgliedschaft eingetretene Leistugnsfälle bezahlen, dafür steht hier auch stets nur das einfachste Leistungsniveau zur Verfügung. Genauso wird es bei einem “All you can eat”-Buffet, sofern der Preis niedrig ist, vor allem viele Sättigungsbeilagen geben und von teuren Speisen eher weniger, damit die Mischkalkulation für den Anbieter aufgeht.
Aus diesem Grund sollte man eine Zahnversicherung frühzeitig abschliessen, wenn die Zähne noch gesund sind, bzw auch gerade wieder saniert sind. Das Argument, “nun sei ja alles gemacht” ist insofern quatsch, da man im späteren Leistungsfall wieder ohne Zahnversicherung darsteht und sich über die Zahnversicherung beschwert, die wieder nicht bereit ist für die Kosten aufzukommen.
Autor: Daniel Steinberger
