Zahnversicherung – Verdoppelung des GKV Festzuschusses
Mittlerweile kommen immer mehr Zahnversicherungen auf den Markt, die zwar im Bereich der Zahnerhaltung umfangreiche Leistungen versichern, jedoch für Zahnersatz nur wenige Erstattungen vorsehen. So gibt es Zahnversicherungen, die zwar für die professionelle Zahnreinigung leisten oder die Restkosten übernehmen, die bei der Behandlung und Herstellung von dentin adhäsiven Füllungen entstehen, jedoch nur den niedrigen Festzuschuss der Krankenkasse verdoppeln, wenn es um das Thema Zahnersatz geht.
Von derartigen Zahnzusatzversicherungen ist nicht allzuviel zu halten, da sie keine existentiellen Risiken abdecken. Eine Professionelle Zahnreinigung ist zwar durchaus wichtig und empfehlenswert, da sie hilft die Zähne oder einen Zahnersatz lange zu erhalten, doch die Kosten einer solchen Behandlung sind aus eigener Tasche zu bezahlen, zumal eine regelmäßige Prophylaxe schon absehbar ist. Man versichert also kein Ereignis, welches vielleicht oder möglicherweise eintritt. Stattdessen wird eine Zahnversicherung mit diesen Prophylaxeleistungen ja deshalb abgeschlossen, weil der Versicherte von vorn herein davon ausgehet, dass er diese Leistungen ein bis zweimal im Jahr in Anspruch nimmt.
Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn die jeweilige Zahnversicherung auch ebenso stark im Bereich des Zahnersatzes leistet, denn hier fallen die hohen Kosten an. Lyfestyletarife, die diese wichtigen Leistungen für Zahnersatz nur dürftig beinhalten und damit werben, dass sie im Bereich der Zahnbehandlung extrem viel leisten, sind alles andere als wichtig und können als überföüssig angesehen werden. Genau solche Zahnversicherungen kann man genausogut durch einen eigenen Sparplan ersetzen, für diesen fallen auch keine Provisionen an.
